Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit einer Verkaufs- oder Vermietungsaufgabe bieten wir dem Empfänger das Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Inhalt ist vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Dieses Angebot ist freibleibend und der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Eine Gewähr, dass ein Objekt bei Zugang einer Verkaufsaufgabe noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden. Die gemachten Angaben stammen vom Verkäufer bzw. aus den uns vom Verkäufer überlassenen Unterlagen, daher können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewährleistung übernehmen. Trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung können wir können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, z.B. in der Form, dass sich der Empfänger mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzt. Die Provision des Maklers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages oder oder notariellen Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision im Erfolgsfalle bei Mietobjekten beträgt maximal 2 Monatskaltmieten zzgl. 19% MwSt. =2,38 MM. Die Provision im Erfolgsfalle bei Kaufobjekten beträgt 3% vom Kaufpreis zzgl. 19% MwSt. = 3,57% (diese kann je nach Objekt und Bundesland abweichen). Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird; gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeder Hinweis. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Sollte dem Auftragsgeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen. Zwischenverfügung, Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Geschäftssitz.
Kontaktperson
Jasmin Maywand
Wenn ich Ihnen behilflich sein darf, kontaktieren Sie mich.
Wenn ich Ihnen behilflich sein darf, kontaktieren Sie mich.

Senden Sie uns jetzt eine Nachricht, um Hilfe zu erhalten.
whatsApp
whatsApp
Ich bin online
instagram
instagram
Ich bin online
facebook
facebook
Ich bin online
Kontaktperson