So funktioniert der Hausverkauf auf Rentenbasis

Hausverkauf auf Rentenbasis von Maywand Immobilien GmbH

Auch wenn das Haus bereits abbezahlt ist, entstehen durch eine knappe Rente häufig zahlreiche Probleme. Ein Hausverkauf auf Rentenbasis kann auf dieser Grundlage genau der richtige Ansatz sein, um diese Probleme von Beginn an zu lösen. Während der Immobilienrente entscheidet der Besitzer des Hauses darüber, ob er das Haus mit lebenslangem Wohnrecht verkauft oder ohne Wohnrecht veräußert. 

In beiden Fällen erhält der Verkäufer somit eine regelmäßige Rente, für die wir Sie als Ihr Makler jederzeit kompetent beraten.

Die Arten der Immobilienrente


Hierbei wird zwischen mehreren Bereichen unterschieden, wenn Sie sich auf dieser Grundlage für den Hausverkauf auf Rentenbasis entscheiden. Die folgenden Möglichkeiten stehen Ihnen hierbei zur Verfügung:


  • Leibrente

Wenn Sie sich für diese Art der Rente entscheiden, profitieren Sie in der Regel von einem lebenslangen Wohnrecht. Der neue Eigentümer der Immobilie übernimmt dann die Finanzierung in monatlichen Raten, was Ihre Rente darstellt. Die Kosten für die Instandhaltung übernimmt dann bereits der neue Besitzer. Durch das lebenslange Wohnrecht fällt der Verkaufspreis jedoch häufig sehr gering aus, da die Nutzung der Immobilie erst nach dem Ableben möglich wird.


  • Zeitrente

Mit der Zeitrente verfügen Sie hingegen über eine Zahlung in einem festgelegten Zeitraum, die auf Wunsch ebenfalls in monatlichen Raten oder durch eine Einmalzahlung übernommen werden kann. Auch hierbei bleibt das lebenslange Wohnrecht erhalten, die Zahlungslast wird für den Käufer allerdings deutlich einfacher und besser kalkulierbar.


  • Umkehrhypothek

Die Umkehrhypothek basiert auf der Beleihung der Immobilie, wofür Sie im Gegenzug einen zinslosen Kredit oder eine Tilgung durch die Bank erhalten. Hierbei entscheiden Sie selbst, ob sich eine Einmalzahlung oder monatliche Rentenbeiträge besser eignet. Für eine wirkliche Verbesserung der Rente eignet sich dieses Konzept allerdings nur selten, da die Risikoabschläge der Banken im Vergleich sehr hoch ausfallen und eventuell Ausgleichsansprüche umsetzbar sind.


Die Berechnung Ihrer Raten


Um die tatsächlichen Raten zu berechnen, muss zunächst der Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden. Dieser ist von der Ausstattung sowie der Lage und Art des Grundstücks abhängig. Über zahlreiche Online Rechner oder eine persönliche Beratung bei uns als Ihrem Makler können Sie herausfinden, wie hoch die monatlichen Zahlungen ausfallen. Auch das Alter des Rentners ist hierbei entscheidend, um einen Wert für Ihre Raten ermitteln zu können.


Rechnen wir mit einem Haus mit dem Wert von 200.000 Euro und einer ehemaligen Verkäuferin im Alter von 67 Jahren. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts hat sie noch eine Lebenserwartung von 19 Jahren, also 228 Monaten. Die Vermietung erfolgt hierbei mit 700 Euro monatlich sowie einem Zinssatz von 3 Prozent.

1.000 Euro – (228 Monate x 750 Euro) = 171.000 Euro.


Mit einem Abschlag aufgrund der Eigennutzung verbleiben etwa 154.000 Euro. Weitere Abschläge können zudem durch Sicherheitszahlungen oder Veränderung in Ihrer Lebensstruktur entstehen, auf die Sie im Vorhinein keinen Einfluss haben.


So funktioniert die Versteuerung


Durch die verschiedenen Immobilienrentenarten unterscheidet sich allerdings auch die Versteuerung, für die wir der richtige Partner sind. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den entstehenden Kosten und Sätzen rund um die Versteuerung Ihrer Immobilienrente.


  • Versteuerung von Leibrenten

Eine derartige Rente entspricht den "sonstigen Einkünften", die im Sinne des §22 Einkommenssteuergesetzes festgehalten sind. Der exakte Steuersatz ist hierbei vom Alter abhängig, wobei der 20-Jährige beispielsweise 50 Prozent der Summe als Ertragsanteil abzahlen muss, der 60-Jährige hingegen nur 22 Prozent.


  • Versteuerung von abgekürzten Leibrenten

Ist die Zahlungsdauer auf eine bestimmte Zeit beschränkt, ergibt sich die Dauer der Zahlung aus §55 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum EStG. Ist die Rente beispielsweise auf 10 Jahre beschränkt, liegt der Anteil der Steuer bei 12 Prozent. Entscheiden Sie sich hingegen für eine Rente mit einer Laufzeit von 20 Jahren, liegt der Satz bei 21 Prozent.


  • Versteuerung von Zeitrenten

Für die Versteuerung der Rente auf Zeit gibt es keine weiteren Festlegungen, die einen günstigeren Steuersatz einräumen. Auf dieser Grundlage müssen Sie hierbei selbstständig für die volle Finanzierung aufkommen und die Rente in voller Höhe versteuern.


Lohnt sich der Hausverkauf auf Rentenbasis?


Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage nur sehr schwer geben. Es ist immer von der finanziellen Situation der Rentner abhängig, ob sich ein derartiger Verkauf lohnt, um langfristig die eigene Rente aufzubessern. Auch die Lage der Immobilie ist entscheidend, um die Rentabilität im Vorhinein einzuschätzen und einen möglichst hohen Auszahlungsbetrag zu erzielen.


Sind die Rentner allerdings kinderlos, ist der Hausverkauf auf Rentebasis ein durchaus guter Ansatz. Dennoch sollten Sie immer auf die nötigen Abschläge und Gebühren achten, um nicht von hohen Zahlungen und geringfügigen Gewinnen überrascht zu werden. Setzen Sie daher auf eine funktionale Erleichterung und kalkulieren im Vorhinein möglichst genau, welche Lösung für Sie finanziell am sinnvollsten ist. 

Mit uns als Ihrem Makler sind Sie hinsichtlich einer persönlichen Beratung genau an der richtigen Adresse und können sich auf gute Qualität verlassen.


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