Bieterverfahren – Anwendung Vorteil und Ablauf so funktioniert es

Bieterverfahren mit Maywand Immobilien GmbH

Schon seit langen Jahren ist das Bieterverfahren ein etabliertes Instrument für die Immobilienvermarktung.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde es bis vor einiger Zeit vorrangig bei größeren Immobilien- und Unternehmensverkäufen angewendet.


Ein hervorragendes Verkaufsinstrument ist das Bieterverfahren nicht nur bei Liebhaberimmobilien, sondern gerade auch bei kleinen Objekten, Sanierungsfällen und aufgrund der Begehrtheit auch bei hochwertigen Immobilien.


Standorte an dem wir das Bieterverfahren anbieten


Das Verfahren in professioneller und ausgereifter Form wird von uns in Hockenheim, Mannheim, Heidelberg, Schwetzingen, Neulußheim, Altlußheim, Reilingen, Oftersheim, Plankstadt, Walldorf, Ketsch, St. Leon Rot, Kirrlach, Waghäusel, Oberhausen Rheinhausen, Speyer , Wiesental, Brühl, Hemsbach, Bruchsal, Heddesheim, Sinsheim, Wiesloch , Nußloch, Philippsburg, Neckarbischofsheim, Weinheim, Bammental, Sandhausen, Leimen, Ludwigshafen, Ladenburg, Schifferstadt, Viernheim, Bad Schönborn, Eppelheim, Neckargemünd, Mauer, Bammental angeboten.


Im Idealfall steht am Ende des Verfahrens zwischen dem Verkäufer und dem Interessenten die Einigung, die mit einem notariellen Kaufvertrag bei einem Notar ihren Abschluss findet.

Im Anschluss an die Bieterbesichtigung, muss das Gebot spätestens jedoch innerhalb einer vorher festgesetzten Bieterfrist, schriftlich eingereicht werden.


Ob das Bieterverfahren für den Verkauf Ihrer Immobilie das bestmöglichste Verkaufsinstrument ist, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.


Auktion, Versteigerung und Bieterverfahren was ist der Unterschied


Das Verfahren wird am treffendsten dadurch beschrieben, was es nicht ist.


  • Es ist keine Auktion und es ist keine Versteigerung.
  • Es fühlt sich für die Teilnehmer nur ähnlich an und sieht ähnlich aus.
  • Das Ende ist der entscheidende Unterschied zu einer Versteigerung oder Auktion.
  • Der Zuschlag ist das Ende einer Versteigerung oder Auktion.
  • Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben.
  • Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen.


Es steht Ihnen als Besitzer der Immobilie frei zu welches Gebot Sie nehmen, denn im Bieterverfahren ist rechtlich gesehen das Höchstgebot nicht bindend im Gegensatz zu einer Auktion oder einer Zwangsversteigerung. Sie können den Verkauf auch ablehnen, wenn Ihnen der erzielbare Preis zu niedrig ist. Wenn Ihnen das Vorhaben eines Interessenten zusagt und der materielle Erfolg nicht an erster Stelle steht, haben Sie auch die Möglichkeit ein Angebot vorzuziehen mit einem niedrigeren Preis. Theoretisch gesehen können Sie auch die Gebotspreise nehmen und uns beauftragen diese als Richtwert zu nehmen, damit wir mit den Interessenten weiterverhandeln. Bietende können umgekehrt auch aus dem Kauf zurücktreten da er nicht an sein Gebot gebunden ist. Bei Versteigerungen und Auktionen führt der Zuschlag zwingend zu einem Verkauf der Immobilie.
 


Vor- und Nachteile an diesem Verfahren


Es ist ein schnell durchgeführtes Verfahren, da mehrere Interessenten zeitgleich Ihre Angebote abgeben können. Zwischen den Kaufinteressenten herrscht ein preiserhöhender Wettbewerb, abgegebene Angebote können gegebenenfalls nachgebessert werden, da die Interessenten über jedes Gebot informiert werden können. Es werden nicht zu viele verschiedene Termine für Besichtigungen geführt, ideal gerade für vermietete Objekte oder auch um im Eigenheim kostbare Zeit und Nerven zu schonen. Weil Ihre Sicherheit für uns im Vordergrund steht, werden alle Interessenten im Vorfeld von uns geprüft und Ihre Personalien festgehalten. Dieses Verfahren ist auch ideal für Käufer, denn Sie alle haben die gleiche Chance, zeitgleich Gebote für Ihre Traumimmobilie abzugeben. Das wichtigste ist vor allem schnelle Kaufentscheidungen zum besten Preis.


Es kommt nicht zwangsläufig zum Verkauf des Hauses. Ihnen als Verkäufer können die abgegebenen Angebote auch zu niedrig sein aber der Käufer kann auch noch abspringen. Es ist immer ungewiss bei einer Sammelbesichtigung, wie viele Personen tatsächlich erscheinen. Zu dem kann auch sein das der Wettbewerbsgedanke sich negativ auf die Personen auswirkt und diese sich überfordern. 


Außerdem trägt der Verkäufer das Risiko, dass der Interessent sein Angebot zurücknimmt und der Verkauf nicht zu Stande kommt.


Ablauf des Verfahrens


Das Bieterverfahren beginnt damit, dass unser Team von Maywand Immobilien auf Internetseiten wie zum Beispiel www.Immobilienscout24.de sowie auf unserer Homepage maywand-immobilien.de eine Annonce erstellt, in ortsregionalen Zeitschriften Anzeigen ausschreiben lässt und Flyer herstellen lässt. Nach der Vermarktung wäre der nächste Schritt dann direkt mit dem Eigentümer ein Termin zu vereinbaren, damit wir eine Sammelbesichtigung bzw. ein Open House durchführen können wo wir so viele Interessenten wie möglich einladen, dass es im Vorteil auch für den Eigentümer wird um seine Zeit zu schonen. In der Einladung als auch vor Ort klären wir die Interessenten über das Bieterverfahren auf und erläutern ihnen auch die Frist für die Gebotspreise. Am Folgetag kontaktieren wir alle Interessenten welchen die Immobilie gefällt und fragen was ihr Angebot ist. Nach Ende der Frist und allen erhaltenen Angeboten und gegebenenfalls Nachbesserungen, nehmen wir wieder mit dem Eigentümer Kontakt auf und er bekommt eine Liste vorgelegt mit den unverbindlichen Geboten der Interessenten. Schließlich kann der Eigentümer entscheiden, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf dessen Grundlage mit dem Interessenten weiterverhandelt. Wird sich für ein Angebot entschieden, muss aber auch beim Angebotssteller weiterhin Kaufbereitschaft bestehen. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf einer Immobilie über einen Notar.


Sie interessieren sich für das Bieterverfahren? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.


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