Sie wollen Ihre Immobilie vermieten ohne Makler?
Zuerst heißt es den richtigen Mietpreis für Ihre Immobilie zu finden
Hierfür kann man die Hilfe verschiedener Onlineplattformen verwenden, in Hockenheim liegt der Durchschnitt bei Mietwohnungen bei 9,58 €/m².
Der Mietpreisspiegel gilt nur für Mietwohnungen, jedoch nicht für Einfamilienhäuser.
Es kommt bei den Mietpreisen aber auch auf Ihre Wohnung an in was für einer Lage sie sich befindet, ob es Zentral liegt, im Neubaugebiet oder eher bisschen außerhalb; ist Ihre Wohnung modern oder wenn nicht sogar renovierungsbedürftig?
Schauen Sie doch mal in Ihren regionalen Zeitschriften zu welchen Preisen vergleichbare Immobilien angeboten werden oder auf Onlineplattformen.
Das sind alles Faktoren die Einflüsse auf Ihren Mietpreis haben können.
Aufwendungen die für keinerlei optischen Wertverlust Ihrer Immobilie zählen, wie kleinere Reparaturen, eine Grundreinigung und ein frischer Anstrich sollten Sie in Erwägung nehmen.
Als Vermieter kann man auch Pech haben und auf entgangenen Mieten, Schäden und Gerichtskosten sitzen bleibt, indem man an sogenannte Mietnomaden gerät.
Diese Mietnomaden versuchen solange wie möglich ohne Kosten zu Wohnen, regelmäßig zu zahlen haben die nicht mal vorgehabt. Es ist nicht bekannt wie viele Fälle von Mietnomaden es hierzulande gibt. Durchschnittlich 30.000€ Schaden pro Fall soll es sein und es gebe 15.000 Fälle pro Jahr, laut dem Deutschen verband der Hauseigentümer.
Vermieter müssen Mietern gegenüber wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen durch das neue Meldegesetz
In Deutschland gilt allgemein eine Meldepflicht für jeden, der umzieht und so ist jeder Umzug der Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes mitzuteilen.
Jeder Vermieter sollte die Regelung nun kennen da sie jetzt eine einheitliche und bundesweite Gültigkeit hat.
Der Vermieter ist künftig verpflichtet eine sog. Wohnungsgeberbestätigung auszustellen und der Mieter muss sie beim Vermieter einfordern. Diese ist innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde vorzulegen.
Es droht ein Bußgeld bis zu 1000€, wenn die Bescheinigung nicht, oder nicht richtig ausgestellt wird.
Es ist mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ zu rechnen, wenn man jemandem eine Anschrift anbietet ohne, dass dieser dort wirklich wohnt.
Mit dieser Regelung soll ein Adressenmissbrauch verhindert werden.
Vorgesehen sind auch einige Ausnahmen. Wenn man lediglich als Untermieter einzieht, so gilt diese Verpflichtung nicht, allerdings bleibt die Verpflichtung zur Anmeldung beim Hauptmieter. Ist man nur als Tourist bei uns, so muss man sich erst nach drei Monaten melden. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch in dem Fall nicht erforderlich, wenn man eine weitere Wohnung für weniger als 6 Monate bezieht und schon bei einer Meldebehörde gemeldet ist. Selbst wenn man bei Verwandten einzieht und das sogar mietfrei, so ist der Verwandte dennoch der Wohnungsgeber und muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Ein Anspruch auf Auskunft hat der Vermieter nun, er kann bei der Meldebehörde erfragen, ob sich der neue Mieter auch angemeldet hat. Dies war nach dem alten Melderecht nicht möglich.
Ablauf beim Vermieten ohne Makler
Hier wird nochmal in einzelnen Schritten der Ablauf erläutert wie man beim Vermieten ohne Makler vorzugehen hat.
Schritt 1: Den richtigen Mietpreis finden.
Schritt 2: Inserate Veröffentlichen auf Onlineplattformen oder in regionalen Zeitschriften. Auf Onlineplattformen müssen Sie sich erst anmelden Ihre Bilder und Informationen hochladen haben aber eine hohe Reichweite, für ein Inserat in regionalen Zeitschriften müssen Sie erst den Verlag anrufen und Ihre Informationen durchgeben, das Inserat ist dann in der Wochenzeitschrift auf der Immobilien Seite.
Schritt 3: Besichtigungen durchführen. Wenn Sie in Ihrer Immobilie noch einen Mieter haben müssen Sie vorher mit diesem einen Termin ausmachen wann er in der Wohnung ist. Daraufhin laden Sie alle Interessenten zur Besichtigung ein. Wichtig ist lassen Sie sich auf jeden Fall ein Einkommensnachweis und auch einen Auszug aus der Schufa geben.
Schritt 4: Den richtigen Mieter aussuchen. Welcher Interessent hat bei Ihnen den besten Eindruck hinterlassen, reicht die Bonität, wie ist seine Schufa Auskunft? Vergewissern Sie sich ob der Interessent im Stande ist seine Miete regelmäßig zu zahlen.
Schritt 5: Der Mietvertrag. Sie haben Ihren passenden Mieter gefunden, nun müssen Sie einen Mietvertrag machen. Lesen Sie am besten in Ruhe verschiedene Mietvertragsvorlagen durch und Verstehen Sie das, damit Sie wissen was Sie und Ihr Mieter unterschreiben, damit Sie auch auf die Fragen des Mieters eingehen können.
Empfehlenswert ist eine neue Version des Mietvertrags zu benutzen, da es rechtlich immer wieder verschiedene Änderungen gibt. Gehen Sie mit dem Mieter dann Paragraphen für Paragraphen durch und unterschreiben sie beide.
Drucken Sie gleich zwei Ausgaben des Mietvertrages aus damit Sie und der Mieter eine Ausgabe haben, Scannen sie auch gleich den Mietvertrag ein, damit Sie auf der sicheren Seite stehen falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Schritt 6: Kaution. Lassen Sie sich eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten geben (Bsp. Kaltmiete 600€ Nebenkosten 150€ Kaution: 1800€).
Schritt 7: Wohnungsübergabe. Gehen Sie mit dem Mieter durch die Wohnung und füllen sie gemeinsam ein Übergabeprotokoll aus und unterschreiben beide diesen. Dadurch sichern Sie sich ab im welchen Zustand der Mieter die Wohnung bekommen hat.
Nun haben Sie ihre Arbeit erledigt.
Oder wenn das Vermieten ohne Makler für Sie zu viel ist, dann lassen Sie sich von uns helfen.